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CTIA klagt gegen Gesetz zur Handy-Strahlungsangabe

26.07.2010

Die Interessengruppe für drahtlose Kommunikation befürchtet, dass jeder Bundesstaat nun eigene Grenzwerte festsetzen wird und die USA-weiten Richtlinien der FCC als unsicher untergraben werden.

CTIA, eine US-Interessengruppe für drahtlose Kommunikation, hat am letzten Freitag gegen eine Anordnung der Stadt San Francisco im letzten Monat geklagt, wonach jeder Handy-Hersteller die spezifische Absorptionsrate (SAR) seiner Modelle angeben muss. Die Ausweisung der elektromagnetischen Strahlenbelastung für den Handy-Anwender war bisher freiwillig; als Grenze gilt in Deutschland ein SAR-Wert von maximal zwei Watt pro Kilogramm Körpergewicht. In den USA bestimmt die US-Kommunikationsbehörde FCC den zulässigen Höchstwert.

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http://www.macwelt.de/artikel/_News/372559/ctia_klagt_gegen_gesetz_zur_ausweisung_von_handy_strahlung/1


Lesen Sie hierzu

San Francisco: Pflicht zur Handystrahlungs-Angabe
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