Handymasten: Neuer Streit um die Grenzwerte
17.06.2009
Richterspruch mit Folgen
28 Meter hoch hätte der neue Mobilfunk-Mast neben einer Schule nahe der belgischen Stadt Gent werden sollen. Doch ein Bezirksgericht hat die Bauarbeiten nach einer Klage von Anrainern stoppen lassen. Laut Urteil, das sich auf eine neue Studie über die Gefahren der Mobilfunkstrahlung auf Ratten stützt, müsse man solange von einem Gefahrenpotenzial ausgehen, "bis es wissenschaftlich erwiesen ist, dass die Mobilfunk-Strahlung solcher Antennen keine Gefahr für die Gesundheit darstellt".
Ein Urteil mit Folgen: In Belgien sollen die Grenzwerte für Antennenstrahlung drastisch gesenkt werden, was zum Bau vieler kleiner, aber schwächerer Sendeeinheiten führen wird.
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